Fördermöglichkeiten für Ihren Bildungsurlaub

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, Ihren Bildungsurlaub für einen Sprachkurs im Ausland zu nutzen, gibt es in Deutschland zahlreiche Förderungsmöglichkeiten, mit der Sie die Weiterbildungsmaßnahme finanzieren können. Folgend finden Sie eine kurze Auflistung, der in den Bundesländern bereitgestellten Förderungen.

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Bildungsprämie (Prämiengutschein)

Die Bildungsprämie ist eine staatliche Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Das Ziel der Bildungsprämie liegt vor allem darin, Berufstätigen eine stetige Weiterbildung zu erleichtern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich durch den Prämiengutschein eine Weiterbildungsmaßnahme (wie z.B. eine Sprachreise ins Ausland) mit bis zu 500 Euro finanzieren lassen. Grundsätzlich können Sie die Bildungsprämie nur einmal im Jahr beantragen.

Bildungsscheck (Weiterbildungsbonus / Qualifizierungsscheck)

In zahlreichen Bundesländern gibt es Programme zur finanziellen Förderung der beruflichen Weiterbildung. So zum Beispiel den Bildungsscheck NRW, mit dem Sie sich 50% der förderfähigen Kosten (max. 500 Euro) Ihres Sprachkurses erstatten lassen können. Da die Förderprogramme jeweils unterschiedliche Bedingungen und Laufzeiten haben, sollten Sie sich im konkreten Fall je nach Bundesland informieren und das EF Büro darauf ansprechen.

Begabtenförderung

Auch die Begabtenförderung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung betrieben. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben.

Mit dem Stipendium können bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 6.000 Euro finanziert werden. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Entscheiden Sie sich dafür, einen EF Sprachkurs im Ausland zu absolvieren, können Sie unter Umständen die damit verbundenen Reisekosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen (je nach Finanzamt und gewählter Kursart).

Wichtig hierfür ist, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Sprachkurs aus beruflichen Gründen angetreten wurde. Um im Vorfeld zu klären, ob Ihr Sprachkurs im Ausland steuermindernd angesetzt werden kann, sollten Sie sich noch vor der Abreise bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt informieren.