In Hamburg wird der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung vom Bildungsurlaubsgesetz geregelt, welches bereits 1974 in Kraft trat. Grundsätzlich stehen Ihnen in Hamburg 5 Tage pro Kalenderjahr für eine berufliche und politische Bildung oder eine Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten zu. Sie können Ihren Rechtsanspruch jedoch auch für zwei Kalenderjahre zusammenfassen und so max. zehn bezahlte Arbeitstage erhalten. Zudem gilt in Hamburg auch die Regelung, dass Ihr Bildungsurlaub sich auf sechs Werktage erweitert, sollten Sie regelmäßig mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten.
Den Anspruch auf Bildungsurlaub haben demnach alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, die ihren Arbeitssitz in Hamburg haben. Erstmaligen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung zu nutzen, müssen Sie ihren Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn informieren.
Im Bundesland Hamburg werden Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung sowie der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten offiziell anerkannt. Um eine Veranstaltung anerkennen zu lassen, muss ein Einzelantrag (mindestens 10 Wochen für Kursbeginn) eingereicht werden. Jedem Einzelantrag muss zudem auch ein detailliertes Veranstaltungsprogramm beigefügt werden.
In Hamburg haben Sie die Möglichkeit, einen Sprachkurs oder eine Sprachreise für Ihren Bildungsurlaub zu nutzen. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der eigentliche Sprachkurs eine tägliche Unterrichtsdauer von 6 x 45 Minuten umfasst.