Am 1. Juli 2015 entschloss sich der Landtag von Baden-Württemberg dazu, ebenfalls ein offizielles Bildungsgesetz einzuführen. Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg beträgt ein Maximum von fünf Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres. Sollten Sie jedoch regelmäßig weniger als fünf Tage die Woche arbeiten, verringert sich Ihr Anspruch auf Bildungsfreistellung dementsprechend. Angestellte sollten sich zudem bewusst sein, dass Bildungszeit, die während eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen wurde, nicht auf das folgende Jahr übertragen werden kann.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer/innen Anspruch auf Bildungsurlaub in BW, die mindestens 12 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub nutzen möchten, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber acht Wochen vor Kursbeginn schriftlich informieren.
Sollten Sie an einer Schule in BW tätig sein, die sich mit der Unterrichtung oder Betreuung von Schülern/innen beschäftigt, können Sie ihren Antrag auf Bildunsgfreistellung zudem nur in den unterrichtsfreien Zeiten stellen. Als Beschäftigte/r mit Lehraufgaben an einer Hochschule, können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub zudem nur in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.
Auszubildende und Studierende an Dualen Hochschulen in BW hingegen haben nur einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub während der gesamtem Ausbildungs- oder Studienzeit. Zudem gelten auch nur Maßnahmen im Bereich der politischen Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich als offiziell anerkannte Bildungsfreistellung.
In Baden-Württemberg kann der Bildungsurlaub sowohl für berufliche als auch für politische Weiterbildung und für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten genutzt werden. Wichtig ist, dass Bildungsmaßnahmen jedoch nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden können. Diese Träger sollten mindestens zwei Jahre bestehen und ein vom Finanz- und Wirtschaftsministerium anerkanntes und veröffentlichtes Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit besitzen.
Wie auch einige andere Bundesländer (z. B. NRW) werden in Baden-Württemberg keine einzelnen Seminare als Bildungsurlaub anerkannt. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt einen Tag mit mindestens sechs Zeitstunden. Sie sollten sich zudem auch bewusst sein, dass alle Kursgebühren vom Teilnehmer selbst getragen werden müssen. Für eine komplette Übersicht über alle in Baden-Württemberg anerkannten Veranstalter wenden Sie sich bitte an die offizielle Homepage der Stadt.
In Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bildungsurlaub für eine Sprachreise zu nutzen. EF ist ein anerkannter Veranstalter für Sprachreisen und gibt Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Sprachen für Ihren Bildungsurlaub in BW an weltweit 50 Sprachschulen zu erlernen.