Laut dem Niedersächsische Bildungsurlaubgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmer fünf bezahlte Tage pro Jahr für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung zu. Sollten Sie regelmäßig mehr oder auch weniger als 5 Tage die Woche arbeiten, dann ändert sich Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub dementsprechend. Nach Ansprache mit dem Arbeitgeber können Sie Ihren Bildungsurlaub der vergangenen Jahre auch zusammenfassen und so eine längere Fortbildung besuchen.
Den Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen haben sowohl Arbeiter als auch Angestellte und Auszubildende. Sie können Ihren Rechtsanspruch erstmals geltend machen, wenn Sie bereits sechs Monate in Ihrem Betrieb beschäftigt sind. Damit Ihre Antragsstellung erfolgreich ist, müssen Sie Ihren Bildungsurlaubsanspruch zudem mindestens vier Wochen vor dem eigentlichen Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Grundsätzlich können Sie alle Bildungsveranstaltungen besuchen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind. Sollte Ihre gewünschte Veranstaltung jedoch noch nicht anerkannt sein, haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung selber einen Antrag einzureichen.
In Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bildungsurlaub für eine Sprachreise zu nutzen. Eine wichtige Voraussetzung in diesem Bundesland ist jedoch, dass der Sprachkurs mindestens acht Unterrichtsstunden pro Tag à 45 Minuten beinhaltet (Eigenstudien und Hausaufgaben sind anrechenbar). Für den An-und Abreisetag kann der Unterricht verkürzt werden, muss aber dennoch mindestens vier Unterrichtsstunden umfassen.