Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie arbeiten, denn längst nicht alle Länder haben die 1974 eingeführte Regelung des Bildungsurlaubs erlassen. So haben Sie mittlerweile in 14 der 16 Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung für Bildungsveranstaltungen. Ausgeschlossen davon sind Bayern und Sachsen, wo bislang noch kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet wurde. Im Juli 2015 wurde in Thüringen das Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen, in welchem Arbeitnehmern ab Januar 2016 ebenfalls bis zu 5 Tage pro Jahr gewährt werden.
Generell steht Ihnen in den meisten Bundesländern ein Pensum an 5 Tagen Extraurlaub für Ihre Weiterbildung zu. Einzig das Saarland hat eine Sonderregelung für den Bildungsurlaub getroffen. Hier haben Sie nur Anspruch auf drei Tage pro Jahr, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gestellt werden. Die restlichen Tage müssen Sie selber aus Ihrer arbeitsfreien Zeit beisteuern.
“In 14 der 16 Bundesländern steht Ihnen jährlich ein Pensum an 5 bezahlten Tagen für Ihre Fortbildung zu - ausgenommen davon sind Bayern und Sachsen, wo es keine Landesgesetzliche Regelung gibt.”
Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen über die Gesetze zum Bildungsurlaub nach Bundesländern. Zudem erfahren Sie auch, ob Sprachreisen in dem jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt werden und welche Mindestvoraussetzungen Sie erfüllen müssen. Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bundesland, um weitergeleitet zu werden.